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Werle, Gerhard; Wandres, Thomas

Auschwitz vor Gericht

Völkermord und bundesdeutsche Strafjustiz. Mit einer Dokumentation des Auschwitz-Urteils. C. H. Beck, München 1995. 244 Seiten.

Der „Auschwitz-Prozeß“ fand in den Jahren 1963 bis 1965 in Frankfurt am Main statt. Er ist die erste systematische Aufarbeitung der NS-Vergangenheit durch die bundesdeutsche Strafjustiz. Auch wenn dies beinahe 20 Jahre nach der bedingungslosen Kapitulation Nazi-Deutschlands geschah, ist die Bedeutung dieses Prozesses, dessen Protokolle und Dokumente sowie seine Urteilsbegründung, nicht hoch genug einzuschätzen. Gerade heute, wo das Gespenst der „Auschwitz-Lüge“ weiterhin auch seine (pseudo-)wissenschaftlichen Kreise zieht. Die Autoren stellen dies ausdrücklich fest: „Jeder kann das Urteil lesen und sich davon überzeugen, daß im Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz ,hinter dem Tor eine Hölle begann, die für das normale menschliche Gehirn nicht auszudenken ist‘. So ist das Auschwitz-Urteil ein bleibendes Zeugnis gegen jedes Leugnen des nationalsozialistischen Völkermords.“ Auch aus diesem Grund ist das vorliegende Buch über den Frankfurter Auschwitz-Prozeß ein wichtiges Zeugnis, da es 30 Jahre nach dessen Ende erneut an diesen Prozeß erinnert, damit auch dieser nicht vergessen wird. Die beiden Autoren beginnen mit einem Überblick darüber, wie die bundesdeutsche Strafjustiz mit den NS-Verbrechen verfahren ist. Ein zweiter Teil berichtet über Vorgeschichte und Verlauf des Frankfurter Auschwitz-Prozesses. Schließlich sind im dritten Kapitel die wichtigsten Passagen des — im Original — 900 Seiten starken Auschwitz-Urteils dokumentiert. Die Lesbarkeit der Urteilsauszüge wird durch Einleitungs- und Zwischentexte erleichtert. Dadurch wird nicht nur ein Stück deutscher Justizgeschichte mit allen Stärken und Schwächen gegenwärtig, es entsteht ebenso ein betroffen machendes Dokument über die unmenschlichen Schreckensjahre, ein bleibendes Zeugnis gegen jedes Leugnen des nationalsozialistischen Völkermordes. Dadurch, daß die Autoren das Hauptaugenmerk auf die sechs Hauptangeklagten des Prozesses legen, erhält die Darstellung eine besondere Note. Hinter dem Verbrechen standen Einzelpersonen, keine undefinierbare, überdimensionale Macht.

Herbert Winklehner


Jahrgang 4/1997 Seite 63



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