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Schalom Ben-Chorin

Wer ist ein „Mamser“?

Die Liste von Jerusalem

Israels Öffentlichkeit ist mit Recht beunruhigt. In Jerusalem soll eine Liste beim Oberrabbinat existieren, die viertausend Namen enthält (andere meinen sogar zehntausend) von Personen, die als Mamserim, Bastarde gelten und daher als psulej Chithun, Eheunfähige. Die Liste wird streng geheimgehalten. Ein Bürger Israels, der beim Oberrabbinat angerufen hat, um festzustellen, ob er auf dieser Liste erscheint, blieb ohne jede Antwort.

Wenn aber junge Paare sich zur Eheschließung registrieren lassen, kann plötzlich, wie aus heiterem Himmel, der Blitz des Bescheides kommen: eheunfähig, da ein Partner als Mamser gilt.

Was ist nun ein Mamser? Das Kind einer verbotenen Ehe oder — und vor allem — ein in Ehebruch der Frau gezeugtes Kind.

Diese Vorschriften sind eigentlich nur talmudischer Art, denn in der Bibel wird der Begriff des Mamser als bekannt vorausgesetzt, so daß es in Dtn 23,3 einfach heißt: „Kein Mamser (Bastard) soll in die Gemeinde des Herrn kommen, bis ins zehnte Geschlecht.“ Der Begriff des Mamser wird dabei nicht klar erklärt.

Ein zweites Mal taucht der Begriff nur noch bei dem Propheten Sacharja 9,6 auf, wo von einem Mamser in Aschdod die Rede ist, offenbar einem illegitimen Herrscher.

Die so nötige Erklärung findet sich erst im Talmud, im Traktat Jebamoth (Mischna Traktat Jebamoth 4,13 und in der Gemara des Babylonischen Talmud, 49a ff., und im Jerusalemischen Talmud, Traktat Gittin 45). Im Babylonischen Talmud ist hier eine sehr aktuell anmutende Bernerkung verzeichnet, Rabbi Simon Ben-Asai fand in Jerusalem eine Geschlechterrolle, in der es heißt: M. ist ein Mamser von einer verheirateten Frau.

Man sieht also, daß es vor über zweitausend Jahren bereits solche Geheimlisten in Jerusalem gab. Es handelt sich um Kinder einer verheirateten Frau, die von einem anderen Vater gezeugt sind.

Wie aber kommt es zu diesem Verdacht? Man muß da natürlich zunächst mit Denunziationen rechnen, und damit rechnet auch der Talmud und bedroht daher jeden, der falsche Angaben gemacht hat, mit der Geißelstrafe. Das sollte wohl heute auch wieder praktiziert werden. Vor allem aber gibt es heute rein formelle Gründe zu diesem schwerwiegenden Verdacht. Frauen, die im Holocaust ihre Männer verloren haben, den Tod des Ermordeten aber nicht durch zwei gültige Zeugen beglaubigen können, gelten religionsgesetzlich als Agunoth (verlassene Frauen), deren Wiederverheiratung halachisch (religionsgesetzlich) ungültig bleibt. Hat nun eine Frau aus einer solchen zweiten Ehe Kinder, so gelten diese Unglücklichen als Mamserim und dürfen nicht heiraten, bzw. nur weitere Mamserim heiraten.

Der in Dtn gebrauchte Begriff „Komme nicht in die Gemeinde des Herrn“ wird im Sinne des Eheverbotes interpretiert, denn im übrigen ist der Mamser nicht aus der Gemeinschaft Israels ausgeschlossen, er kann zur Tora aufgerufen werden und sogar ein rabbinisches Amt bekleiden. Kinder aus Mischehen fallen nicht unter diesen Begriff, sondern gelten als Volljuden, wenn die Mutter eine Jüdin ist. Ebenso fallen uneheliche Kinder nicht unter diesen Begriff. Nach talmudischer Auffassung wird in der messianischen Zeit die Reinigung der Mamserim stattfinden, so daß es im Reiche Gottes keine Bastarde mehr gibt.

All das sind Vorstellungen aus der hebräischen Antike, die kaum mehr in der heutigen Demokratie Israels Geltung haben können.

Es zeigt sich an diesem Beispiel auch wiederum, daß Ben-Gurions scharfe und klare Formulierung der Alternative Israels Gültigkeit besitzt, Medinath Choie o Medinath Halacha, Rechtsstaat oder Theokratie. Das Mischgebilde der heutigen Situation in Israel ist unhaltbar. Zwei ganz verschiedene Rechtssysteme prallen aufeinander und erschweren das Leben der Bürger in oft untragbarer Weise.

Dieser Zusammenstoß zeigt sich nun in der Bewertung der beiden heterogenen Instanzen von Oberrabbinat und Oberstem Gericht, die nicht zu gleichen Urteilen gelangen können.

Die orthodoxen Fraktionen in der Knesseth wollen die letztgültige Autorität des Rabbinats gegenüber der Autorität des Obersten Gerichtes durchsetzen, während die freisinnigen demokratischen Kräfte sich für die Autorität des Obersten Gerichtes einsetzen.

Auch in diesem Falle kann letztlich nur durch die Trennung von Religion und Staat Klarheit geschaffen werden.

Angesichts der heutigen, weitgehend unkontrollierten Einwanderung aus den ehemaligen Staaten der Sowjetunion, aber auch aus Äthiopien und anderen exotischen Ländern, wird die Feststellung jüdischer Legitimität der Einwanderer immer schwieriger, führt oft zu einer Umdrehung der Nürnberger Gesetze der Nazi-Zeit. Während man damals im Dritten Reich eine „arische Großmutter“ nachweisen mußte, wird jetzt eine jüdische Großmutter, oder zumindest ein jüdischer Großvater, erforderlich, um Einwanderung und weitere Einbürgerung zu gewährleisten.

Die Gesichtspunkte des Rabbinats sind dabei andere als die des bisherigen Rückkehrergesetzes, das keine klare Definition zuläßt und wahrscheinlich einer Neuformulierung bedarf.

Einerseits müssen wir uns davor hüten, letztlich einem Rassismus zu verfallen, andererseits aber müssen wir den Staat Israel vor einer heillosen Überfremdung schützen, wenn er seinen Charakter und seine Zielsetzung der Sammlung des jüdischen Volkes in seiner historischen Heimat nicht verlieren soll.

Bei einer Konferenz von Parlamentariern mit den beiden Oberrabbinern, Israel Meir Lau und Bakschi Doron, wies der letztere darauf hin, daß im abgelaufenen Jahre 1994 weit mehr Weihnachtsbäume als in den Vorjahren verteilt wurden, christliche Feste wie Weihnachten und Neujahr haben sich in der Gesellschaft Israels in einer ungeahnten Weise eingebürgert, was eben auf die veränderte Struktur der Bevölkerung hinweise.

Staat und Gesellschaft sind durch diesen Strukturwandel herausgefordert und müssen versuchen, einer neuen Wirklichkeit gerecht zu werden. Dass das nicht durch eine noch dazu geheimgehaltene rabbinische Jurisdiktion geschehen kann, ist klar. Die neuen Wege liegen noch im Dunkel der Zukunft und müssen mit geeinten Kräften gesucht und gefunden werden.


Jahrgang 3/1996 Seite 29



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