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In memoriam

Johannes M. Oesterreicher (1904-1993)

Johannes M. OesterreicherJohannes M. Oesterreicher sagte von sich: „Ich bin Jude und Katholik.“

Er wurde 1904 in Liebau/Mähren (damals Österreich) in einer jüdischen Familie geboren und ist im jüdischen Glauben aufgewachsen.

Im Alter von 16 bis 18 Jahren begann er, angeregt durch die Schriften John Henry Newmans (1800-1888), sich für das Christentum zu interessieren. Entscheidend wurde für ihn die Begegnung mit Dr. Max Josef Metzger (1887-1944), den er in Wien predigen hörte und mit dem er anschließend das Gespräch suchte. Metzger wurde sein Taufpate, als er 1924 in der Sakristei des Grazer Domes getauft wurde. In seinen Erinnerungen, die er 1967 niedergeschrieben hat, heißt es:

Zur Zeit meiner Taufe war ich noch Medizin-Student, hatte mich aber schon vorher — und das als Jude — an der Universität zum Theologie-Studium eingeschrieben . . . Der Gedanke zum Priestertum kam mir in erster Linie durch den Einfluß von Dr. Metzger, den ich hoch verehrte.

Er folgte Metzger nach Graz und wurde Redakteur der Zeitschrift „Missionsruf“. „Damit hat meine literarische Tätigkeit begonnen“, so sieht er diese Zeit.

Im Juli 1927 wurde er in Wien zum Priester geweiht und arbeitete als Priester in der Gemeindeseelsorge.

Die Machtergreifung Hitlers veranlaßte ihn, ein Institut zu gründen und eine Zeitschrift herauszugeben mit dem Zweck, die Judenverfolgungen der Nazis anzuprangern und auf die antichristliche Ideologie des Rassismus und Antisemitismus hinzuweisen.

Nach der Annexion Österreichs durch Hitler floh er auf abenteuerliche Weise 1938 nach Paris, von wo aus er in wöchentlichen Rundfunksendungen die Handlungen der Nazis offenlegte und verurteilte, ebenso wie in Schriften, von denen einige 1943 bei Maison Française in New York veröffentlicht wurden.

1940 erreichte er auf dem Weg über Spanien New York mit geringen Englischkenntnissen. Nach dem Erlernen der englischen Sprache arbeitete er wieder in der Pfarrseelsorge.

Anfang der 50er Jahre erschien sein erstes Buch in englischer Sprache „Walls Are Crumbling: Seven Jewish Philosophers Discover Christ“. Seine beiden letzten größeren Veröffentlichungen sind: „The New Encounter between Christians and Jews“ und „The Unfinished Dialogue: Martin Buber and the Christian Way“, beide 1986 erschienen.

Oesterreicher gründete 1953 das Institut für jüdisch-christliche Studien an der Seton Hall University, New Jersey, dessen Direktor er bis zu seinem Tode war. In welche Richtung der jüdisch-christliche Dialog geführt werden sollte, ist in seinem Buch „The Israel of God“ (deutsch Freiburg 1968 mit dem Titel „Der Baum und die Wurzel“) dokumentiert.

1961 bis 1968 war er Konsultor des Sekretariates für die Einheit der Christen in Rom. Als Peritus von Kardinal König hat er die Konzilserklärung Nostra aetate maßgeblich mitgestaltet, durch die die Beziehungen zwischen Christen und Juden in eine neue Phase getreten sind. Er kann als Hauptverfasser von Nostra aetate, Nr. 4 gelten. Als Frucht des Konzils veröffentlichte Oesterreicher „The Rediscovery of Judaism“, deutsch „Die Wiederentdeckung des Judentums durch die Kirche“ (Meitingen/Freising 1971).

Seine letzte öffentliche Handlung war anläßlich der Feierlichkeiten zum 40jährigen Bestehen des Instituts für jüdisch-christliche Studien am 21. März 1993. Am nächsten Tag begab er sich zur Behandlung in das St. Barnabas Krankenhaus in Livingston/New Jersey, wo er am 18.04.1993 starb. Die Beisetzung erfolgte auf dem Maryrest-Friedhof in Mahwah.

Johannes M. Oesterreicher widmete sein Leben dem Brückenschlag zwischen Christen und Juden, so daß der Kanzler und Präsident von Seton Hall ihn als „einen hervorragenden und prophetischen Baumeister der heutigen Ökumene“ bezeichnen konnte.

Carol Buglio, Leitende Direktorin des Amerikanischen Jüdischen Komitees, sagte von ihm: „Er war ein standhafter Kämpfer gegen den Antisemitismus und ein Freund Israels.“

Zum Schluß soll er noch einmal selbst zu Wort kommen: Er schrieb, er lebe

. . . aus der Fülle des Evangeliums, aus der Fülle der Botschaft Christi, die mich begleitet . . . Ich bin so mit Christus verbunden, wie man jemandem durch eine Ehe verbunden sein kann. Ich glaube, als ich Christus zum ersten Mal begegnet bin, war dies so wie eine Freundschaft, eine ganz außergewöhnliche Beziehung, die ich nur mit dem theologischen Ausdruck „Gnade“ bezeichnen kann.

Red.


Robert M. W. Kempner (1899-1993)

Prof. h. c. Dr. Robert M. W. Kempner, stellvertr. US-Hauptankläger bei den „Nürnberger Prozessen“, ist am 16.08.1993 in Deutschland gestorben. Kempner schrieb in „Die Mahnung“, Zentralorgan demokratischer Widerstandskämpfer und Verfolgten Organisationen vom 01.10.1985 rückblickend über diese Aufgabe:

Noch heute suchen mich überlebende Opfer der Konzentrationslager auf, weil ihnen aufgrund längst überholter medizinischer „Weisheiten“ eine Entschädigung mit der Begründung verweigert worden ist, daß gerade ihr Leiden angeblich nicht eine Folge ihrer mehrjährigen Einsperrung in einem Konzentrationslager sei. Aber meinen Rat wünschen auch andere Besucher. Es sind dabei „Kinder“, jetzt oft über sechzig Jahre alt, von hohen Nazi-Funktionären, Ministern, Staatssekretären, SS-Obergruppenführern Hitlers, die von meinen Kollegen oder mir selbst in Nürnberg angeklagt wurden. Ihre Frage: Wie ist eigentlich mein Vater zu seinen furchtbaren Verbrechen bei der Mitwirkung am Holocaust oder der Ermordung von Kriegsgefangenen oder der Ausplünderung fremder Länder gekommen? Ich weiß von ihm wenig, da er jahrelang selten zu Hause war. Können Sie mir eine Erklärung über sein Verhalten geben? Eine wahrhaft schwere Aufgabe.

In den dreizehn Nürnberger Prozessen wurden 199 Hauptkriegsverbrecher angeklagt: Von diesen 199 wurden 38 freigesprochen. 36 wurden zum Tode verurteilt, 22 davon hingerichtet. Der Rest erhielt Freiheitsstrafen, einige davon lebenslänglich . . . Die deutsche Justiz war sehr damit einverstanden, daß die amerikanischen Gerichte in Nürnberg ihr die Reinigung des Hitlerschen Augiasstalles abnahmen, wie mir Dr. Konrad Adenauer, der Bundesjustizminister Thomas Dehler sowie der Abgeord­nete Carlo Schmid versicherten ...

Für die Hunderte von amerikanischen Juristen, wissenschaftlichen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, Dolmetschern und Hilfspersonal und die Briten, Franzosen und Sowjetrussen im IMT-Prozeß bei der Durcharbeitung von Zehntausenden von deutschen amtlichen Dokumenten war die Arbeit unendlich schwer. Die meisten Angeklagten hatten sich ihre eigenen Anklagen während ihrer Amtszeit schon längst geschrieben: Tagebücher, Befehle und Erlasse zum Überfall auf fremde Länder, auf Juden, Staatsfeinde, Zigeuner, katholische Priester und „nutzlose Esser“ etc. lagen vor, von den ausgebrochenen Goldzähnen der ermordeten KZ-Opfer ganz zu schweigen. Die deutschen Verteidiger, ein großer Teil davon mindestens formelle Mitglieder einer NSDAP-Organisation, hatten es viel leichter. Sie konnten die Dokumente im Urtext lesen und hatten außerdem ihre Angeklagten als Berater, die die verschiedenen Verbrechen persönlich oft mit Unterschrift und Siegel begangen hatten . . .

So wurde die Durchführung der Nürnberger Prozesse zu einem gewaltigen juristischen und geschichtlichen Laboratorium. Es bewies, in welch schauriger Weise das göttliche Gebot „Du sollst nicht töten!“ von Menschen verletzt worden war. Nur wenige Angeklagte gaben der Wahrheit die Ehre und erklärten wie Luther in Worms: „Hier stehe ich, ich kann nicht anders –.“ Die meisten erklärten, wie kleine Betrüger im Kriminalgericht Moabit: „Ich wußte nicht, daß ich eine Straftat beging -“ oder „Ich war gerade nicht dabei -“ oder „Ich habe auf Befehl gehandelt -“ oder sie logen, daß sich die Balken bogen!

Die Ausstrahlungen der Nürnberger Prozesse sind viel größer als auf den ersten Blick ersichtlich. Sie haben eine große historische Bedeutung.

  1. Die Entstehung der Bundesrepublik als demokratischer Staat hatte die Nürnberger Prozesse zur Voraussetzung. Die Sozien der Verurteilten, ihre Freunde und Lobbyisten, die erneut an die Staatsführung heranwollten, konnten teilweise ausgeschaltet werden.
  2. Die Grundsätze der Nürnberger Prozesse, nämlich das Verbot der Angriffskriege und von Verbrechen gegen die Menschlichkeit wurden als wichtiger Artikel in das Bonner Grundgesetz aufgenommen.
  3. Die Menschenrechtskonvention von Straßburg ist eine Folge der Nürnberger Prozesse.
  4. Die Konvention der Vereinten Nationen gegen den Völkermord ist ei-ne Folge der Nürnberger Prozesse.
  5. Der Begriff Angriffskrieg ist ein Bestandteil des allgemeinen Völkerrechts geworden.

Marc Tanenbaum (1926-1992)

Rabbiner Marc Tanenbaum ist am 3. Juli 1992 im Alter von 66 Jahren an einem Herzversagen in New York gestorben.

Tanenbaum stammte aus einer orthodoxen jüdischen Familie in Rußland. Er studierte am Jüdisch-Theologischen Seminar in New York. In seiner Studienzeit beschäftigte er sich bereits mit den Wurzeln des christlichen Antisemitismus und widmete sich seit den fünfziger Jahren hauptberuflich dem jüdisch-christlichen Dialog.

Als Vertreter des Synagogue Council of America und des American Jewish Committee versuchte er, mit dem Vatikan und dem Ökumenischen Rat der Kirchen (RK) in Genf einen fruchtbringenden Dialog aufzubauen. Rabbiner Tanenbaum scheute aber andererseits nicht davor zurück, jüdische Standpunkte immer dann zu vertreten, wenn er jüdische Interessen gefährdet glaubte. Er sah sich darum wiederholt der Kritik orthodoxer jüdischer Gruppen ausgesetzt, die ihm einen „Ausverkauf“ des Judentums vorwarfen.

Tanenbaum nahm als Beobachter am Zweiten Vatikanischen Konzil teil und verfolgte die Diskussionen um das Dokument Nostra aetate, in dem jede Form des Antisemitismus scharf verurteilt wird.

Der New Yorker Kardinal John O'Connor nannte ihn einen „Pionier“ der christlich-jüdischen Beziehungen und besonders der katholisch-jüdischen Zusammenarbeit. Der Tod von Rabbiner Tanenbaum markiere das Ende einer Ara, stellte der Kardinal mit großem Bedauern fest. Im Vatikan nannte Kardinal Edward Cassidy, Präsident des Päpstlichen Rates zur Förderung der Einheit der Christen, den Rabbiner eine „große Quelle der Versöhnung und der Kraft in schwierigen Augenblicken zwischen unseren beiden Gemeinschaften.“

nach: kipa, 09.07.1992


Jahrgang 1 — 1993-94 Seiten 68-72


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